Voraussetzung zum Gebet

6. Die Absicht zum Gebet

Vor Verrichtung einer jeden Tat fasst der Muslim den Entschluss, diese Tat zum Wohlgefallen Allahs vollbringen zu wollen. Auch vor Verrichtung des Gebets ist die Absicht (nijja) unerläßlich. Sie kann in der Muttersprache stumm formuliert werden und soll den Namen des Gebets und die Zahl der Gebetsabschnitte (rak‘a) enthalten. Die nijja für das Morgengebet (fard) wäre also z.B. etwa wie folgt:

„Ich beabsichtige, das fard-Morgengebet mit zwei rak‘a um Allahs willen zu verrichten.“
Die eigentlichen Gebetstexte müssen indes auf Arabisch gesprochen werden.