Besondere Formen und Gebete

 

12. Erleichterung für den Kranken

Wer so schwer erkrankt ist, dass er das Gebet nicht mehr in der beschriebenen Form verrichten kann, soll das Gebet in der für ihn möglichen Weise beten. Wer nicht aufrecht stehen kann, darf sitzen oder sogar, wenn nötig, liegen. Der Kranke soll aber die verschiedenen Haltungen, soweit ihm möglich, durch Körperbewegungen andeuten, also beispielsweise, wenn er im Liegen betet, bei ruku‘ und sadschda den Kopf nach vorn neigen